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   BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18   

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https://dejure.org/2018,40855
BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18 (https://dejure.org/2018,40855)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2018 - 2 StR 153/18 (https://dejure.org/2018,40855)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2018 - 2 StR 153/18 (https://dejure.org/2018,40855)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 22 StGB; § 24 Abs. 1 StGB; § 183 Abs. 1 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Würdigung von Sachverständigengutachten); Versuch (fehlgeschlagener Versuch); Rücktritt (Rücktrittshorizont); exhibitionistische Handlungen (Voraussetzungen; Konkurrenzen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorzeigen des entblößten Gliedes des Täters mit dem Ziel des hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinns als exhibitionistische Tathandlung; Rücktritt vom Versuch des sexuellen Übergriffs aufgrund des Zurückstoßens durch den Geschädigten

  • rewis.io

    Voraussetzungen einer exhibitionistischen Handlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21
    Vorzeigen des entblößten Gliedes des Täters mit dem Ziel des hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinns als exhibitionistische Tathandlung; Rücktritt vom Versuch des sexuellen Übergriffs aufgrund des Zurückstoßens durch den Geschädigten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Tatbestand der exhibitionistischen Handlung

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Auftakt zum Abschied von der Konsumtion als "unechter Konkurrenzform (Gesetzeseinheit)"? (Akad. Rat a. Zt. Dr. Thomas Grosse-Wilde; HRRS 5/2019, S. 160-164)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 278/09

    Versuchter Totschlag (Rücktritt; individuelle Unterscheidung des

    Auszug aus BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18
    Ein Versuch ist fehlgeschlagen, wenn der Täter nach der letzten von ihm vorgenommenen Tathandlung erkennt, dass mit den bereits eingesetzten oder den ihm sonst zur Verfügung stehenden Mitteln der erstrebte Taterfolg nicht mehr herbeigeführt werden kann, ohne dass er eine neue Handlungs- und Kausalkette in Gang setzt (st. Rspr.; s. etwa nur Senat, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 278/09, NStZ 2010, 690, 691 mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - 4 StR 424/14

    Exhibitionistische Handlungen (Definition der exhibitionistischen Handlung: Ziel

    Auszug aus BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18
    Die Tathandlung liegt in dem Vorzeigen des entblößten Gliedes mit dem Ziel des hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinns (BTDrucks. VI/3521 S. 53; BGH, Urteil vom 5. September 1995 - 1 StR 396/95, BGHR StGB § 183 Abs. 1 Exhibitionistische Handlung 1; Urteil vom 29. Januar 2015 ? 4 StR 424/14, NStZ 2015, 337, 338).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18
    c) Auch für die Prüfung, ob ein Versuch unbeendet oder beendet ist, ist maßgeblich darauf abzustellen, welche Vorstellung der Täter nach seiner letzten Ausführungshandlung von der Tat hat (sog. Rücktrittshorizont; s. nur BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274 mwN).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    Auszug aus BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18
    Dient die Handlung dagegen lediglich der Vorbereitung eines anderen Sexualdelikts, ist sie nicht exhibitionistisch (BayObLG, Urteil vom 16. Juni 1998 - 2 St RR 86/98, NJW 1999, 72, 73).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18
    b) Dies führt insoweit zur Aufhebung der Adhäsionsentscheidung und - da die Sache teilweise zurückzuverweisen ist - auch hinsichtlich des zivilrechtlichen Teils des Urteils zur Zurückverweisung an das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18
    Schließt sich der Tatrichter dem Sachverständigen an, muss er sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (st. Rspr.; siehe etwa Senat, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 05.09.1995 - 1 StR 396/95

    Exhibitionistische Handlungen - Strafaussetzung zur Bewährung - Prognose

    Auszug aus BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18
    Die Tathandlung liegt in dem Vorzeigen des entblößten Gliedes mit dem Ziel des hierdurch bewirkten sexuellen Lustgewinns (BTDrucks. VI/3521 S. 53; BGH, Urteil vom 5. September 1995 - 1 StR 396/95, BGHR StGB § 183 Abs. 1 Exhibitionistische Handlung 1; Urteil vom 29. Januar 2015 ? 4 StR 424/14, NStZ 2015, 337, 338).
  • BGH, 15.12.2016 - 2 StR 380/16

    Adhäsionsverfahren (Feststellungsklage: Feststellungsinteresse, Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18
    Seiner Feststellungsklage fehlt es daher diesbezüglich an dem erforderlichen Feststellungsinteresse (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 380/16).
  • BayObLG, 09.10.2020 - 202 StRR 58/20

    Gefährliche Körperverletzung im Amt durch Reizgaseinsatz eines Polizisten -

    Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem je nach Fallgestaltung aber Indizwirkung für den Erkenntnishorizont des Täters zukommen kann, sondern die Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung und damit der sog. Rücktrittshorizont (st.Rspr.; vgl. nur jüngst BGH, Beschluss vom 29.01.2020 - 1 StR 637/19 = StV 2020, 464; aber auch BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 2 StR 153/18; 15.01.2015 - 4 StR 560/14 bei juris; 22.09.2015 - 4 StR 359/15 = NStZ 2016, 332 = StV 2017, 671; 06.10.2015 - 4 StR 352/15 = StraFo 2015, 521; 19.09.2018 - 2 StR 153/18 = NStZ-RR 2019, 44 sowie OLG Bamberg, Beschluss vom 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17 = OLGSt StGB § 22 Nr. 5; ferner Fischer StGB 67. Aufl. § 24 Rn. 6 ff. und MüKo/Hoffmann-Holland StGB 4. Aufl. § 24 Rn. 52 ff., jeweils m.w.N.).

    Auf solcher Grundlage kann der Senat nicht im Ansatz übersehen, ob mit Blick auf den nach ständiger Rechtsprechung maßgeblichen sog. Rücktrittshorizont von einem beendeten oder unbeendeten Versuch auszugehen wäre (vgl. neben BGH [Großer Senat für Strafsachen], Beschluss vom 19.05.1993 - GSSt 1/93 = BGHSt 39, 221/227 f. = NJW 1993, 2061 = StV 1993, 408 = NStZ 1993, 433 u.a. nur BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - 4 StR 244/16 = NJW 2017, 1891 = NStZ 2017, 408 = BGHR StGB § 201a Abs. 1 Nr. 2 Bildaufnahme 1; 29.08.2017 - 4 StR 116/17; 07.09.2017 - 5 StR 350/17; 10.10.2017 - 5 StR 450/17; 19.09.2018 - 2 StR 153/18 alle bei juris sowie OLG Bamberg a.a.O.; vgl. ferner Fischer a.a.O. § 24 Rn. 14 ff.; MüKo/Hoffmann-Holland a.a.O. § 24 Rn. 72ff.; Schönke/Schröder-Eser/Bosch StGB 30. Aufl. § 24 Rn. 13 ff.; BeckOK-Cornelius StGB [Stand: 01.05.2019; 43. Edit.] § 24 Rn. 19 ff., jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2023 - 31 A 1054/22

    Begehung eines schweren Dienstvergehens eines Beamten wegen Verstoßes gegen das

    vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2018 - 2 StR 153/18 -, juris Rn. 8 m. w. N.
  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 258/19

    Aufhebung des Urteils mit den Feststellungen

    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Senat durch Beschluss vom 19. September 2018 (2 StR 153/18) dieses Urteil im Schuldspruch zu Fall II. 5 der Urteilsgründe, im gesamten Strafausspruch sowie im Adhäsionsausspruch, soweit dieser die Verpflichtung des Angeklagten zum Ersatz bereits entstandener immaterieller und materieller Schäden betraf, jeweils mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache in diesem Umfang zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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